Gemäss Art. 10 des Nutzungsreglements der Obstnutzung steht jedem volljährigen Ortsbürger ein Obstbaum in der Obstanlage zur Verfügung. Für Jungbürger und Neubürger ab 2018 ist die Teilnahme am Jungbürgerpflanztag für eine Baumzuteilung obligatorisch. |